Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. Identifikation
Diese Allgemeinen Verkaufs- und Dienstleistungsbedingungen (nachfolgend «AVB») werden angeboten von:
Numericia, SAS mit variablem Kapital (bis zu 100.000 €)
Sitz der Gesellschaft: 1295 Z.I. Les Marosses 71500 Branges, Frankreich
R.C.S. Chalon-sur-Saône 999 422 124 — APE 62.02A — EUID: FR7102.999422124
Präsident: D. Renaud
Kontakt: contact@numericia.fr
(nachfolgend «Numericia»)
2. Anwendungsbereich
2.1. Die AVB gelten für jede Bestellung von Dienstleistungen und/oder Liefergegenständen, die von Numericia zugunsten ausschließlich gewerblicher Kunden (B2B) erbracht werden (nachfolgend «Kunde»).
2.2. Die AVB haben Vorrang vor jedem Dokument des Kunden, sofern nicht eine ausdrückliche und schriftliche Zustimmung von Numericia vorliegt.
2.3. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den AVB und besonderen Bedingungen (Angebot, Bestellformular, kommerzielles Angebot, Vertrag, Lastenheft, Anhang) haben die besonderen Bedingungen nur insoweit Vorrang, als sie diese ausdrücklich ändern.
3. Definitionen
- «Dienstleistungen»: Jede von Numericia erbrachte Leistung, insbesondere (aber nicht ausschließlich) Beratung, Audit, Strategie, Integration, Parametrierung, Entwicklung, Automatisierung, KI, Schulung, Wartung, Support, Unterstützung, IT-Outsourcing, Steuerung, Change-Management.
- «Lösungen»: Jedes System, jede Plattform, Website, Anwendung, jedes Tool, jede Erweiterung, Datenbank, jeder Workflow, Konnektor, jede Dokumentation, Vorlage, Konfiguration oder Kombination technischer Komponenten.
- «Liefergegenstände»: Jedes dem Kunden bereitgestellte Ergebnis (Dokumente, Zugänge, Parametrierungen, Umgebungen, Inhalte, Skripte, Codes, Modelle, Dashboards, Berichte, Exporte usw.).
- «Dritte»: Jeder andere Anbieter als Numericia (Hosting-Anbieter, Plugin-Hersteller, API, Betreiber, CRM, KI, Telefonie, E-Mail-Marketing usw.).
4. Gegenstand
Numericia konzipiert, implementiert und/oder betreibt Lösungen zur Verbesserung der kommerziellen, operativen und/oder digitalen Leistungsfähigkeit des Kunden. Die genaue Art der Dienstleistungen, der Umfang, die Fristen, der Preis und die Ausführungsmodalitäten werden in den besonderen Bedingungen beschrieben.
5. Bestellprozess – Vertragsabschluss
5.1. Der Vertrag kommt mit einem der folgenden Ereignisse zustande:
- Unterzeichnung des Angebots / Bestellformulars; oder
- schriftliche Annahme (einschließlich E-Mail) eines kommerziellen Angebots; oder
- vollständige oder teilweise Zahlung; oder
- Beginn der Ausführung auf Anfrage des Kunden.
5.2. Jede Bestellung beinhaltet die vorbehaltlose Annahme der AVB.
6. Spezifikationen – Umfang – Methode
6.1. Sofern nichts anderes bestimmt ist, wird die Leistung auf der Grundlage eines definierten Umfangs (Lastenheft, Ziele, Einschränkungen, Annahmen) erbracht.
6.2. Mitwirkungspflicht des Kunden: Der Kunde verpflichtet sich, die erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Freigaben und Ressourcen fristgerecht bereitzustellen. Jegliche Verzögerung durch den Kunden führt zu einer Anpassung der Fristen und kann eine zusätzliche Berechnung zur Folge haben.
6.3. Numericia kann technische/produktbezogene Entscheidungen empfehlen; der Kunde bleibt für seine Entscheidungen verantwortlich, insbesondere wenn er eine begründete Empfehlung ablehnt.
7. Angebote, Preise, Kosten und Zahlungsbedingungen
7.1. Die Preise sind, sofern nicht anders angegeben, in Euro und ohne Steuern angegeben.
7.2. Sofern keine besonderen Bedingungen vereinbart wurden:
- Anzahlung: 50% bei Bestellung (Start nach Eingang)
- Restzahlung: bei Lieferung/Abnahme oder gemäß Meilensteinen
- Abonnements: monatliche oder jährliche Vorausrechnung
7.3. Externe Kosten (Lizenzen, APIs, Hosting, Telefonie, Medieneinkäufe, Tools Dritter) werden:
- entweder eingeschlossen, wenn sie ausdrücklich genannt sind,
- oder zu tatsächlichen Kosten weiterberechnet,
- oder direkt vom Kunden abonniert (oft bevorzugte Option für die Souveränität).
8. Zahlung – Verzug – Aussetzung
8.1. Zahlung per Überweisung (oder anderem im Angebot angegebenen Mittel).
8.2. Sofern nicht anders angegeben: Zahlung bei Rechnungserhalt oder innerhalb von 30 Tagen nach Monatsende (je nach interner Praxis zu wählen).
8.3. Im Verzugsfall:
- Verzugszinsen, die automatisch fällig werden,
- pauschale Entschädigung für Beitreibungskosten in Höhe von 40 € (Artikel L441-10 C. com.),
- und mögliche Aussetzung der Dienstleistungen/Zugänge, unbeschadet anderer Rechte.
9. Fristen – Zeitplan – Abnahme
9.1. Die Fristen sind, sofern keine schriftliche verbindliche Zusage vorliegt, als Richtwerte zu verstehen.
9.2. Abnahme: Sofern nicht anders angegeben, hat der Kunde 10 Werktage ab Lieferung Zeit, dokumentierte Nichtkonformitäten zu melden.
- Andernfalls gelten die Liefergegenstände als angenommen.
- Geringfügige Mängel verhindern die Abnahme nicht und werden innerhalb einer angemessenen Frist behoben.
10. Änderungen des Leistungsumfangs
10.1. Jede Anfrage außerhalb des ursprünglichen Umfangs (zusätzliche Funktionen, Änderungen, neue Dritte, Migration, Überarbeitung) erfordert eine Vertragsänderung oder ein neues Angebot.
10.2. Numericia ist nicht verpflichtet, eine zusätzliche Anfrage ohne schriftliche Bestätigung der Kosten/Frist auszuführen.
11. Zugänge, Konten, Sicherheit
11.1. Der Kunde ist für die Vertraulichkeit seiner Zugangsdaten und der seiner Mitarbeiter verantwortlich.
11.2. Der Kunde verpflichtet sich, minimale Sicherheitspraktiken zu implementieren (starke Passwörter, MFA falls möglich, Rechteverwaltung).
11.3. Im Falle eines auf den Kunden zurückzuführenden Vorfalls (kompromittierter Arbeitsplatz, geteilter Zugang, schwaches Passwort) kann Numericia nicht für die Folgen haftbar gemacht werden; Support kann in Rechnung gestellt werden.
12. Tools Dritter – Abhängigkeiten – Interoperabilität
12.1. Die Lösungen können auf Tools Dritter basieren. Der Kunde akzeptiert, dass die Verfügbarkeit, Weiterentwicklungen, Einschränkungen, Preiserhöhungen oder Richtlinienänderungen dieser Dritten die erbrachte Dienstleistung beeinträchtigen können.
12.2. Numericia ist nicht verantwortlich für Ausfälle Dritter, kann jedoch zu den geltenden Tarifen Workarounds/Migrationen vorschlagen.
13. Geistiges Eigentum – Lizenz – Weiterverwendung
13.1. Eigentum von Numericia : Numericia behält das vollständige und ausschließliche Eigentum an seinen Methodologien, SOPs (Standard Operating Procedures), Systemarchitekturen, Softwarebausteinen, Konnektoren, Automatisierungsskripten, KI-Prompts und Datenbankkonfigurationen, die für die Erbringung der Dienstleistungen entwickelt oder verwendet werden.
13.2. Nutzungslizenz : Der Kunde erhält für die Vertragsdauer eine persönliche, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungslizenz für die bereitgestellten Lösungen. Diese Lizenz ist streng auf den internen Bedarf des Kunden beschränkt.
13.3. Verbot des «Klonens» : Der Kunde ist ausdrücklich untersagt, die von Numericia bereitgestellten Architekturen und Systeme zu kopieren, zu duplizieren, zu deassemblieren oder durch Dritte rekonstruieren zu lassen. Jeglicher Versuch, die «Systemlogik» ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu extrahieren, stellt eine schwerwiegende Vertragsverletzung dar.
13.4. Rechtsübertragung : Standardmäßig erfolgt keine Übertragung von Rechten des geistigen Eigentums. Eine Übertragung von Rechten an spezifischen Entwicklungen kann nur durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung in Betracht gezogen werden und wird gesondert in Rechnung gestellt.
Artikel 18 – Haftung
18.1. Verpflichtung zur Sorgfalt (Obligation de moyens) : Numericia ist zu einer sorgfältigen Leistungserbringung verpflichtet (Obligation de moyens). Der Kunde erkennt an, dass die endgültige Leistung (Umsatz, Leads) von externen Faktoren und seiner eigenen kommerziellen Umsetzung abhängt.
18.2. Haftungsbegrenzung : Im Falle eines nachgewiesenen Verschuldens ist die Gesamthaftung von Numericia streng begrenzt auf den Nettobetrag, der von Numericia für die betreffenden Dienstleistungen in den sechs (6) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis tatsächlich vereinnahmt wurde.
18.3. Ausschlüsse : Ausdrücklich von jeglicher Entschädigung ausgeschlossen sind mittelbare Schäden wie Datenverlust, Umsatzverlust, entgangener Gewinn oder Beeinträchtigung des Markenimages.
Artikel 19 – Dauer und Kündigung
19.1. Abonnements : Sofern in den besonderen Bedingungen nichts anderes angegeben ist, werden die Dienstleistungen in Form eines Abonnements auf unbestimmte Zeit mit einer anfänglichen Mindestlaufzeit von [X] Monaten abgeschlossen.
19.2. Kündigungsfrist : Jede Partei kann den Vertrag jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von dreißig (30) Kalendertagen per E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben kündigen.
19.3. Auswirkungen : Im Falle einer Kündigung verliert der Kunde nach Ablauf der Kündigungsfrist den Zugang zu den proprietären Werkzeugen und Systemen von Numericia, sofern keine spezifische Rückführungsvereinbarung getroffen wurde.
14. Daten – Vertraulichkeit – DSGVO
14.1. Vertraulichkeit: Jede Partei verpflichtet sich, die ausgetauschten nicht-öffentlichen Informationen streng vertraulich zu behandeln.
14.2. Daten: Der Kunde bleibt Eigentümer und verantwortlich für die Daten, die er in die Lösungen einspielt/nutzt.
14.3. DSGVO: Je nach Art der Dienstleistungen kann Numericia als Auftragsverarbeiter oder als Verantwortlicher handeln. Die detaillierten Modalitäten (Zwecke, Dauer, Sicherheitsmaßnahmen, weitere Auftragsverarbeiter, Übermittlungen, Unterstützung, Verletzungen) müssen in einem DPA-Anhang festgelegt werden.
14.4. In Ermangelung eines Anhangs verpflichten sich die Parteien, nach Treu und Glauben zusammenzuarbeiten, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
15. Sicherungen – Rückführung – Herausgabe
15.1. Sofern keine besonderen Bedingungen vorliegen, hat Numericia keine allgemeine Verpflichtung zur Sicherung der Daten des Kunden (insbesondere wenn das Hosting/die Werkzeuge auf den Namen des Kunden laufen).
15.2. Rückführung: Bei Vertragsende kann Numericia (auf Kostenvoranschlag) einen Export der Daten und/oder eine Migrationsunterstützung (Dokumentation, Übergabe) bereitstellen.
15.3. Die Kosten der Rückführung sind nicht enthalten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
16. Support – Wartung – Verfügbarkeit
16.1. Das Supportniveau (Zeiten, Kanäle, Reaktionszeiten) wird in den besonderen Bedingungen festgelegt.
16.2. Numericia kann geplante Wartungsarbeiten durchführen; eine vorübergehende Unterbrechung stellt keine Vertragsverletzung dar, wenn sie angemessen und/oder angekündigt ist.
17. Verpflichtung zur Sorgfalt – Keine Erfolgsgarantie
17.1. Numericia ist zu einer sorgfältigen Leistungserbringung verpflichtet (Obligation de moyens).
17.2. Sofern keine ausdrückliche schriftliche Zusage vorliegt (selten und teuer), garantiert Numericia kein bestimmtes Leistungsniveau (Leads, Umsatz, SEO, Konversionsrate usw.), da dieses von Faktoren außerhalb ihres Einflussbereichs abhängt (Markt, Vertriebsteam, Angebot, Wettbewerb, Daten, Budget, Umsetzung durch den Kunden).
18. Haftung – Höchstgrenze – Ausschlüsse
18.1. Numericia kann nicht für mittelbare Schäden haftbar gemacht werden (Umsatzverlust, Verlust einer Chance, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Imageschaden).
18.2. Höchstgrenze: Vorbehaltlich grober Fahrlässigkeit/Vorsatz ist die Gesamthaftung von Numericia begrenzt auf den vom Kunden für die betreffenden Dienstleistungen tatsächlich gezahlten Betrag innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten (oder 6/12 Monate: zu bestimmen) oder auf den Betrag des entsprechenden Kostenvoranschlags, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist.
18.3. Der Kunde ist für die Einhaltung seiner gesetzlichen Pflichten verantwortlich (DSGVO-Hinweise, Cookies, Werbung, branchenspezifische Konformität).
19. Dauer – Kündigung – Auswirkungen
19.1. Für Pauschalvergütungen: Dauer bis zur vollständigen Erbringung.
19.2. Für Abonnements: Anfangsdauer wie angegeben, danach stillschweigende Verlängerung (falls vorgesehen); Kündigung mit Kündigungsfrist möglich (z. B. 30 Tage vor Fälligkeit).
19.3. Außerordentliche Kündigung bei schwerwiegender Vertragsverletzung, die nicht innerhalb von 15 Tagen nach Mahnung behoben wird.
19.4. Im Falle einer Kündigung bleiben die geschuldeten Beträge fällig; bereits erbrachte Leistungen sind abrechenbar.
20. Abwerbungsverbot
Während der Vertragsdauer und 12 Monate nach deren Beendigung ist es dem Kunden untersagt, direkt oder indirekt Mitarbeiter, Subunternehmer oder Partner, die von Numericia vorgestellt wurden, abzuwerben oder einzustellen, sofern keine schriftliche Zustimmung vorliegt.
Pauschalstrafe: 12 Monate des geschätzten Bruttojahresgehalts inklusive Arbeitgeberanteil / oder 15.000 € (anzupassen), unbeschadet weitergehender Schadensersatzansprüche.
21. Geschäftliche Referenzen
Sofern der Kunde nicht schriftlich widerspricht, darf Numericia den Namen und/oder das Logo des Kunden als Referenz nennen (Webseite, Präsentation, Kundenfall), ohne vertrauliche Informationen preiszugeben.
22. Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für eine Vertragsverletzung, die auf ein Ereignis höherer Gewalt im Sinne des französischen Rechts zurückzuführen ist (massive Ausfälle, Streiks, Katastrophen, Verwaltungsentscheidungen usw.).
23. Anwendbares Recht – Streitigkeiten
23.1. Es gilt französisches Recht.
23.2. Im Streitfall: Versuch einer gütlichen Einigung innerhalb von 30 Tagen.
23.3. Andernfalls ist ausschließlich das Handelsgericht am Sitz von Numericia zuständig (anzugeben: Chalon-sur-Saône), sofern keine zwingende gegenteilige Bestimmung vorliegt.
24. Sonstige Bestimmungen
Teilnichtigkeit, Verzicht, Vertragsabtretung (dem Kunden ohne Zustimmung untersagt), vollständige Vereinbarung, Zulässigkeit elektronischer Beweise.